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Vergesellschaftung: »100 000 Euro für ein Gefälligkeitsgutachten«
Ein Senatsgutachten erklärt die Vergesellschaftung für verfassungswidrig. DWE-Sprecherin Firat sagt: juristisch längst geklärt
Ein vom CDU-Senat beauftragtes Gutachten hält die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände für verfassungswidrig. Deutsche Wohnen und Co Enteignen spricht von einem »Gefälligkeitsgutachten« mit veralteten Argumenten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1195780.wohnen-und-co-enteignen-vergesellschaftung-euro-fuer-ein-gefaelligkeitsgutachten.html
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