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Nach Volksentscheid: Berlin ist vergesellschaftungsfähig
Für den Volksentscheid von Deutsche Wohnen und Co enteignen (DWE) liegt ein Gesetzentwurf vor
Anstelle des Berliner Senats hat Deutsche Wohnen und Co enteignen (DWE) selbst ein Gesetz zur Vergesellschaftung entworfen. Knapp eine Viertelmillion Wohnungen kann somit in das Gemeinwohl überführt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196050.mieten-nach-volksentscheid-berlin-ist-vergesellschaftungsfaehig.html
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