militante gruppe nur noch »kriminell«

»Terrorismus« erst bei erheblicher Staatsgefährdung / BGH setzt Haftbefehle außer Vollzug

Der Bundesgerichtshof hat die Hürden für die Bewertung politisch motivierter Brandanschläge als »Terrorismus« höher gelegt. Nach einer gestern veröffentlichten Entscheidung wird die »militante gruppe« nicht mehr als »terroristische Vereinigung« eingestuft. Die Richter setzten die Untersuchungshaft gegen drei Beschuldigte gegen Auflagen außer Vollzug.

Berlin (ND). Der Bundesgerichtshof hat gestern die Haftbefehle gegen drei angebliche Mitglieder der linksradikalen »militanten gruppe« außer Vollzug gesetzt. Axel H., Florian L. und Olli R. kommen nach vier Monaten im Gefängnis frei, müssen sich aber wöchentlich bei der Polizei melden, eine Sicherheit von 30 000 Euro leisten und weitere Auflagen erfüllen.

Die Karlsruher Richter hatten sich grundsätzlich mit der Frage beschäftigt, ob die der »militanten gruppe« zugerechneten Brandanschläge ausreichen, diese als »terroristische Vereinigung« einzustufen. Zwar handele es sich um potenziell terroristische Taten nach dem umstrittenen Paragrafen 129a Strafgesetzbuch, so nun der BGH. Dieser sei jedoch seit einer Neufassung aus dem Jahr 2003 nur noch anwendbar, wenn die Taten nicht nur staatsgefährdende Ziele verfolgten, sondern darüber hinaus ein...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.