»Die Klage wird abgewiesen«

Prozess um ein Buch: Einstiger SS-Hauptsturmführer sieht seine Privatsphäre verletzt

  • Rudolf Scholz
  • Lesedauer: ca. 4.0 Min.

Das Foto zeigt mit großer Wahrscheinlichkeit ganz rechts den SS-Hauptsturmführer und Hauptmann der Polizei Erich Steidtmann, neben ihm SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Jürgen Stroop und vorn SS-Obergruppenführer und General der Polizei Friedrich-Wilhelm Krüger.

2. Mai 1943 im Warschauer Ghetto
2. Mai 1943 im Warschauer Ghetto

Seit März dieses Jahres war bei der Zivilkammer des Landgerichts Leipzig eine Klage anhängig, die in letzter Zeit immer größeres öffentliches Aufsehen erregte. Mit ihr unternahm der ehemalige SS-Hauptsturmführer Erich Steidtmann (Jahrgang 1914), ansässig in Langenhagen bei Hannover, den Versuch, die im Leipziger Dingsda-Verlag erschienene Autobiografie »Ein ganz gewöhnliches Leben« von Lisl Urban wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verbieten zu lassen. Jetzt verkündete die Vorsitzende Richterin Dr. Schröpfer das lakonische Urteil: »Die Klage wird abgewiesen«. Dagegen kann der Kläger noch Berufung einlegen. Es hatte sich bereits in der Verhandlung am 7.11.2007 abgezeichnet.

Gewiss, der Rechtsstreit hatte zunächst private Gründe. Um Durchsetzungswillen ging es und 5000 Euro Schmerzensgeld. Ein 93-Jähriger wandte sich gegen eine 93-Jährige, beansprucht die Deutungshoheit über die Erinnerung an eine vor über sechs Jahrzehnten gem...


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