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Maklerprovision bei »Nettopolicen«

Lebensversicherung

Eine Handelsmaklerin hatte einem Kunden 2003 einen Vertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Vertragslaufzeit von 48 Jahren vermittelt. Dabei handelte es sich um eine »Nettopolice«, das bedeutet: Die Provision für die Vermittlung ist nicht in der Versicherungsprämie enthalten. Der Kunde verpflichtete sich in einer Extravereinbarung, der Maklerin 1952 Euro Provision in 36 Monatsraten ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/121693.maklerprovision-bei-nettopolicen.html

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