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Kein Geld für Kopien

Justiz

Wenn ein Kläger dem Gericht gleich bündelweise Kopien von Entscheidungen anderer Gerichte vorlegt, bleibt er auf den Kosten sitzen. Nach einem kürzlich bekannt gewordenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zählen diese Auslagen nicht zu den notwendigen Prozesskosten und werden daher selbst bei einer erfolgreichen Klage nicht erstattet (Beschluss vom 4. 6. 2007 - Az.: 14 W 303/07). Das ...

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