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Bundesfinanzhof: Ausgaben für Besuch bei den Kindern steuerlich nicht abzugsfähig

Fiskus

Getrennt lebende Eltern können die Kosten für Besuche beim eigenen Kind nicht von der Steuer abziehen. Unabhängig von der Höhe im Einzelfall seien solche Ausgaben nicht außergewöhnlich und daher mit dem Kindergeld oder dem Kinderfreibetrag abgegolten, heißt es in einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München. Darin hält der BFH zudem daran fest, dass auch das Schulgeld für Schulen außerhalb d...

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