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Vertreterbesuch: Späterer Vertragsabschluss kein Haustürgeschäft

Handel

Schließt ein Verbraucher erst Wochen nach einem Vertreterbesuch einen Vertrag ab, so kann er ihn später nicht mehr als sogenanntes Haustürgeschäft widerrufen. Nach Auffassung der Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt kann sich der Verbraucher in diesem Fall nicht darauf berufen, dass er beim Vertragsabschluss überrumpelt worden sei (Az.: 9 U 13/06). Das Gericht wies mit seinem in der Zeit...

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