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Schweigsam

Sie hören nicht auf. Auch zehn Jahre nach der Selbstauflösung der RAF gehen die Ermittlungsbehörden gegen langjährig inhaftierte Mitglieder vor. Die vom Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag der Bundesanwaltschaft verhängte Beugehaft zielt auf drei Personen, die 18, 24 und 25 Jahre im Gefängnis saßen – unter anderem wegen der Erschießung des Generalbundesanwalts Buback 1977. Auch Christian Klar...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/121913.schweigsam.html

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