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Seltsame Penisschau in Trier
Behörde wollte Staatsangehörigkeit ermitteln
Berlin (ND). Beschwerde gegen die »Clearingstelle Rheinland-Pfalz für Passbeschaffung und Flugabschiebung« in Trier hat der Rechtsanwalt eines Asylbewerbers eingelegt. Der Asylbewerber hatte sich als Armenier erklärt. Daraufhin wurde er laut Pro Asyl zur Behördentoilette geführt. Auf der Toilette untersuchte ein Beamter der Clearingstelle den Penis des Mannes. Es sollte geklärt werden, ob der Penis des Asylsuchenden beschnitten ist oder nicht. Nach Ansicht des Amtes sind die überwiegend christlichen Armenier nicht beschnitten.
Die deutsche Behörde behauptete, der Mann sei freiwillig der Aufforderung zur Entblößung gefolgt. Anders stellt sich der Fall aus der Sicht des Betroffenen dar. Er sei im Dezember Mitarbeitern des armenischen Konsulats vorgestellt worden. Dabei habe man ihn in mehreren Sprachen befragt. Er habe angegeben, dass sein Vater Moslem sei, seine Mutter Christin. Daraufhin sollte er in Begleitung zweier uniformierter Polizisten zur Toilette gehen. Er habe dort den Beamten so verstanden, dass er angewiesen werde, die Hose zu öffnen. Das bestreitet der Leiter der Clearingstelle. Außerdem behauptet der Amtsleiter, keine deutsche Behörde sei in »die Veranlassung oder Genehmigung dieser Maßnahme involviert« gewesen.
Rechtsanwalt Kunz als Beistand des Asylbewerbers hält solche Penisschau in jedem Fall für menschenunwürdig. Pro Asyl forderte personalrechtliche Konsequenzen gegen den Beamten und gegen dessen Vorgesetzten.
In diesem Zusammenhang kritisiert Pro Asyl auch den Entwurf von Bundesinnenminister Otto Schily für ein neues Einwanderungsgesetz. Die menschenunwürdige Behandlung Ausreisepflichtiger, ihre zeitlich unbefristete Unterbringung in halb offener Internierung solle in Zukunft entsprechend den in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen (beide SPD-regiert) erprobten Modellen bundesweit ausgedehnt werden. Das Verfahren ...
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