Gute Ansätze jenseits der Stammzellforschung

  • Katrin Grüber
  • Lesedauer: ca. 4.5 Min.

Vor ungefähr sechs Jahren verabschiedete der Bundestag nach einer kontroversen und ausführlichen Debatte das Stammzellgesetz, das die Einfuhr von embryonalen Stammzellen unter bestimmten Bedingungen zulässt. Die Abgeordneten formulierten einen Kompromiss zwischen der Position, die Forschung an embryonalen Stammzellen unter keinen Umständen zulassen wollte, und derjenigen, die jegliche Einschränkung für Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen ablehnte.

Das Gesetz soll einerseits Forschung ermöglichen, andererseits aber keinen Anreiz für die Herstellung von embryonalen Stammzellen bieten, da dafür Embryonen vernichtet werden müssen, was in Deutschland verboten ist. Die Einfuhr von embryonalen Stammzellen muss genehmigt werden und ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Das Forschungsvorhaben muss hochrangig, »voraussichtlich ohne Alternativen« und die embryonalen Stammzellen müssen vor dem 1. Januar 2002 erzeugt worden sein. Seit der ...


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