Repressionen gegen Demo-Anmelder

Auflagen und Prozesse: Kampagne sieht Versammlungs- und Meinungsfreiheit bedroht

  • Markus Drescher
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Auflagen werden zunehmend zum Mittel, das Demonstrationsrecht einzuschränken. Für die Einhaltung ist der Anmelder verantwortlich. Die »Kampagne 19. Mai« unterstützt einen Gipfel-Gegner, der eine Demonstration gegen die G8-Razzien im vergangenen Jahr angemeldet hatte und wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl bekam.

Die Repressionen gegen die Gegner des G8-Gipfels in Heiligendamm im letzten Jahr gehen weiter. Die Staatsanwaltschaft hat dem Anmelder einer Demonstration gegen die bundesweiten Razzien im Vorfeld des Gipfels, die am 19. Mai 2007 durch Karlsruhe führte und friedlich verlief, im Herbst vergangenen Jahres einen Strafbefehl über 160 Tagessätze à 30 Euro zugestellt. Über seinen Einspruch wird in den kommenden Wochen entschieden. Dem Mann wird vorgeworfen, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil einige der Demonstrationsteilnehmer die Auflagen nicht beachtet hätten – und er diese Verstöße nicht verhindert habe. Dabei geht es um zusammengehaltene Transparente, Rennen nach einem Countdown und Unmutsäußerungen der Demonstranten gegenüber der Polizei.

Als Reaktion auf die Repression gründete sich die »Kampagne 19. Mai«. Im Vorfeld des Prozesses informierte sie am Mittwoch i...


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