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Bolkestein von hinten

Die Interessen der Arbeitnehmer dürfen denen des Marktes nicht voranstehen. Etwa so lässt sich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes interpretieren. Dabei war genau jenes Missverhältnis, das sich im Zusammenspiel der Kräfte immer mehr zu Ungunsten der Beschäftigten verschiebt, Anlass zur Schaffung des Vergabegesetzes. Absurd: Nun sollen auch die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet wer...

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