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Terrorlisten abschaffen!
Das Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat vergangenen Donnerstag entschieden, dass die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und der aus ihr hervorgegangene Volkskongress Kurdistan Kongra-Gel von der Terrorliste der EU gestrichen werden müssen. Die Europäische Union habe die Aufnahme der Organisationen in die Liste in den Jahren 2002 und 2004 nicht ausreichend begründet, rechtfertigte das Gericht seine Entscheidung mit Verfahrensfehlern.
Praktische Folgen wird das Urteil nicht haben. Denn schon längst hat das hinter verschlossenen Türen tagende Gremium des EU-Rats eine von dem Urteil nicht berührte Neufassung der Liste beschlossen, die weiterhin die PKK und Kongra-Gel enthält. So ist das aktuelle Urteil lediglich eine weitere Ohrfeige für die »schwarzen Listen« und ein erneuter Beweis für Rechtsverletzungen im so genannten Anti-Terror-Kampf.
Auch der Sonderermittler des Europarats, Dick Marty, hatte vergangenen November harte Kritik an den ...
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