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Überm »physischen Existenzminimum«

Klage gegen Zuzahlung bei ALG II abgewiesen

Die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II von derzeit 347 Euro liegt nach Einschätzung des Bundessozialgerichts deutlich über dem verfassungsrechtlich geschützten »physischen Existenzminimum«.

Kassel (Agenturen/ND). Das Bundessozialgericht (BSG) urteilte am Dienstag in Kassel, dass auch Arbeitslose die Zuzahlungen für Medikamente und weitere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen müssen. Es wies damit die Klage eines Arbeitslosen gegen seinen Eigenanteil von monatlich 3,45 Euro ab. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurden die Zuzahlungen in der gesetzlichen Kran...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/127645.ueberm-physischen-existenzminimum.html

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