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Pflegeversicherung: Neuerungen für Demenzkranke und höhere Beiträge

Gesetze

Die Reform der Pflegeversicherung, die nun auch den Bundesrat passiert hat, bringt einige Neuerungen – sowohl für Patienten als auch für Angehörige. PFLEGEZEIT FÜR ANGEHÖRIGE: Wer einen Angehörigen pflegt, kann sich dafür künftig sechs Monate lang von seiner Berufstätigkeit freistellen lassen. Er erhält während dieser Zeit zwar kein Gehalt, ist aber sozialversichert und hat ein garantiertes ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/128609.pflegeversicherung-neuerungen-fuer-demenzkranke-und-hoehere-beitraege.html

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