Spießrutenlauf für Betriebsrat

Hagebaumarkt ficht Arbeitnehmervertretung vor Landesarbeitsgericht an

  • Dieter Hanisch, Kiel
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Im Hagebaumarkt von Eutin (Kreis Ostholstein) hängt der Haussegen schon lange schief, weil Beschäftigte einen Betriebsrat gründen wollten. Zwei Mal hat der Arbeitgeber die Wahl vor Gericht anfechten können.

Als vor einem Jahr Beschäftigte des Hagebaumarkts eine Betriebsratswahl vorbereiteten, wurde der damalige Marktleiter, Meik Dumath, von ver.di-Versammlungsleiterin Susanne Kirchner ausgeschlossen. Sie erkannte ihn als leitenden Angestellten. Diese Funktion stand aber nicht in Dumaths Arbeitsvertrag. Folglich war sein Ausschluss nicht rechtens, befand am Mittwoch das Landesarbeitsgericht (LAG) in Kiel. Damit sei die Wahl nicht gültig, da Dumath hatte kandidieren wollen. Inzwischen hat er eine neue Stelle. Die Frage der Wahlgültigkeit ist aber nicht vom Tisch, denn das LAG hat Rechtsbeschwerde zugelassen.

Seit der 43-jährige Daniel Hettwich aus der Sanitärabteilung zum Betriebsrat gewählt wurde, ließ ihn die Geschäftsführung Spießruten laufen. Ständig wurde er in die Chefetage einbestellt, erhielt Abmahnungen. Denn der Betriebsrat war nicht ...


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