Ordnungswidrigkeiten und ein Klaps

Prozesse gegen Antifaschisten sieben Monate nach Naziaufmarsch: Einstellungen und Freisprüche

Ein gutes halbes Jahr nach einem Naziaufmarsch in Rudow ist das juristische Nachspiel für viele Antifaschisten nicht vorbei. Am Donnerstag sollte ein Prozess gegen vermeintliche Blockierer des Aufmarsches stattfinden, der aber aus Termingründen verschoben wurde. Rund 60 Personen haben laut Polizei am 1. Dezember 2007 kurzzeitig die Naziroute blockiert.

Die Polizei räumte, kesselte die Menschen ein und nahm Personalien auf. Insgesamt 44 Personen erhielten im April 2008 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 223 Euro, weil sie sich an einer »unerlaubten Ansammlung« beteiligt und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen haben sollen. Knapp die Hälfte weigert sich zu zahlen.

Die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) hatte, kurz nachdem die ersten Bußgeldbescheide verschickt waren, die Kampagne »Naziaufmärsche blockieren ist unser Recht« ins Leben gerufen, die Betroffenen eingeladen, ihnen Anwä...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.