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  • Religionsfreiheit oder Tierschutz? – Schächten bleibt in Deutschland ein Reizthema

»Das Fleisch gequälter Tiere ist niemals koscher«

Für die Publizistin Hanna Rheinz steht das betäubungslose Schlachten im Widerspruch zu den Geboten des Judentums

Der in Judentum und Islam praktizierte, religiös begründete Brauch des Schächtens darf in Deutschland praktiziert werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Die Bundestierärztekammer forderte jetzt ein definitives Verbot des betäubungslosen Schlachtens – wegen »Tierquälerei«. Der Zentralrat der Juden in Deutschland erklärte daraufhin, die Veterinärorganisation würde religiöse Vorurteile schüren. Die jüdische Publizistin Hanna Rheinz sieht das anders und schrieb einen Offenen Brief an die Präsidentin des Zentralrates, Charlotte Knobloch.

Dr. Hanna Rheinz
Dr. Hanna Rheinz

ND: Frau Dr. Rheinz, was wollen Sie mit Ihrem Offenen Brief erreichen?
Dr. Rheinz: Die Art und Weise des betäubungslosen Schächtens muss endlich den heutigen Bedingungen und damit den jüdischen Tierschutzgeboten angepasst werden.

Auch der Generalsekretär des Zentralrates, Stephan Kramer, erklärte bei der Zurückweisung des Vorstoßes der Tierärztekammer, der Tierschutzgedanke habe im Judentum höchste Priorität.
Eben deshalb ist es dringlich, dass Zentralrat und Deutsche Rabbinerkonferenz nicht länger die Bundesratsinitiative vom Herbst vorigen Jahres blockieren, die dem Tierschutz Priorität einräumt und die bisherigen Ausnahmeregelungen restriktiver fassen würde. Die Anwendung der elektrischen Betäubung ist kein Sakrileg, sondern wäre ein Segen für die Tiere. Erfolgt doch das Schächten heute im Akkord in Schlachthöfen, wo oft grauenvolle Zustände herrschen, die die Fehlerquote beim Kehlschnitt erhöhen.

Besonders bei Großtieren wie Rinder...




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