Demo von Knast zu Knast

Soligruppe fordert Freilassung von Antifa und protestiert gegen Missstände in Gefängnissen

Bald könnte er wieder frei sein. Doch der Termin zur Überprüfung, ob der Berliner Antifaschist Christian S. – wie gesetzlich möglich – nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Haftstrafe freikommt, lässt auf sich warten. Anfang Juni habe sie die Prüfung bei der Strafvollzugskammer beantragt, sagte S. Anwältin Maren Burkhardt gegenüber ND. Bislang sei aber noch nichts passiert. Christian S. verbüßte seit Juni 2007 erst in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel und derzeit in der JVA Plötzensee eine dreieinhalbjährige Haftstrafe. Am 1. Mai 2004 hatte er beim Protest gegen einen Naziaufmarsch in Friedrichshain ein Auto als Barrikade angezündet. Dazu kommt ein Bewährungswiderruf aus einem älteren Verfahren.

Nach Paragraf 57 Strafgesetzbuch kann der Rest einer Haftstrafe nach zwei Dritteln der Verbüßung zur Bewährung ausgesetzt werden – der Verurteilte also auf freien Fuß kommen. Bei Christian S. könnte das der Fall sein, wei...


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