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EU-Gesetze zum Schutz Behinderter gelten auch für Angehörige
Europäischer Gerichtshof
u Die EU-Gesetze zum Schutz Behinderter vor Benachteiligungen gelten auch für deren Angehörige. Das Verbot der unmittelbaren Diskriminierung sei nicht auf Menschen mit einer Behinderung beschränkt, urteilte kürzlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Eine allzu enge Auslegung der Richtlinie würde der Vorschrift laut Urteil nämlich einen großen Teil ihrer praktischen Wirksamkeit nehme...
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