Leise zu den Akten gelegt

Terror-Verfahren von Bad Oldesloe eingestellt

Still und leise wurden vor ein paar Tagen die sogenannten Bad-Oldesloe-Verfahren eingestellt. Mit ihrem Terrorvorwurf hatte die Bundesanwaltschaft im Sommer 2007 deutlich mehr Lärm verursacht. Zur Erinnerung: Den elf Beschuldigten wurde vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung mit dem Ziel gebildet zu haben, Brandanschläge im Raum Bad Oldesloe und Berlin zu begehen. Die Beweislage war dürftig. Angefangen hatte alles mit Telefonaten eines der Beschuldigten mit seiner Freundin in einer Nacht, in der in Bad Oldesloe ein Brandanschlag auf Fahrzeuge verübt wurde. Der Inhalt der Gespräche wurde nie festgestellt. Der Fakt alleine, dass jemand in seinem Wohnort nachts telefoniert, reichte aus, um gegen den Aktivisten der lokalen Antifa ein Verfahren nach Paragraf 129a Strafgesetzbuch (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) einzuleiten und mit weitreichenden heimlichen Ermittlungsmaßnahmen ihn und sein politisches und persönli...


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