Keiner will über Vaterschaft entscheiden

Senat und Bezirke streiten um Zuständigkeit bei binationalen unehelichen Kindern

Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) streitet mit dem Rat der Bürgermeister um die Anfechtung von sogenannten Scheinvaterschaften. Es geht um binationale uneheliche Kinder. Seit Juni dürfen Behörden solche Vaterschaften vor einem Gericht anfechten, wenn ihrer Meinung nach die Vaterschaft allein dazu diente, der Mutter über ein vermeintlich deutsches Kind ein Aufenthaltsrecht zu gewähren (siehe Kasten).

Die Entscheidung über die Zuständigkeit hat der Bundestag den Ländern überlassen. Infrage kommen Standesämter, Jugendämter und Ausländerbehörden. Wenn die zuständige Behörde die Vaterschaft anfechtet, entscheidet ein Familiengericht, ob der Vater wirklich Vater ist. Wird befunden, dass weder eine soziale noch eine biologische Vaterschaft vorliegt, wird diese hinfällig. Die Mutter verliert das Aufenthaltsrecht. Das Kind dürfte in vielen Fällen den deutschen Pass verlieren. Beide müssen dann ausreisen. Für Berlin hat Gisela von der Aue...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.