Wenn zwei das Gleiche tun ...

Zuständigkeit für Straßen ist Zankapfel / Zweierlei Maß bei ihrer Neueinstufung?

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Weil der Straßenerhalt viel Geld kostet, ist die Zuständigkeit ein Zankapfel. Die oppositionelle LINKE wirft der Landesregierung vor, mit zweierlei Maß zu messen.

Der Bevölkerungsschwund wirkt sich inzwischen auch auf die Einstufung von Straßen aus. Länder mit stark ausdünnender Einwohnerschaft sind hier sozusagen doppelt bestraft. Denn weniger Steuerzahler und weniger Straßenpassanten können bedeuten, dass Bundesstraßen in Landes-straßen verwandelt werden. Sie kosten dann das Geld des Landes. Genauso kann eine Straße aus der Landeszuständigkeit fallen und künftig als Kreisstraße den Kreishaushalt belasten.

Zwar ist letzterer Vorgang noch nicht massiv, und zwischen 2004 und 2008 kam es in lediglich drei Fällen zur Abstufung von Landes- in Kreisstraßen. Ihre Gesamtlänge beträgt laut Verkehrsminister Reinhold Dellmann (SPD) gut 10 Kilometer. Dellmann wies außerdem darauf hin, dass – im Gegenzug – in vier Fällen der gegenteilige Weg eingeschlagen wurde – einstige Kreisstraßen wurden zu Landestraßen. Sie haben eine Gesamtlänge von rund 13,5 Kilometern.

Die LINKEN-Abgeordneten Margitta Mächtig und Anita Tack haben der Landesregierung in diesem Zusammenhang vorgeworfen, dass die Abstufung von Landesstraßen »ohne finanziellen Ausgleich« erfolge. Wenn es hingegen dazu komme, dass Bundesstraßen den Status einer Landesstraße erhalten, werde von der Landesregierung lautstark »eine finanzielle Kompensation« verlangt. Sie forderten Aufklärung über die »widersprüchlichen Positionen«.

Dellmann entgegnete, dass die Haltung der Landesregierung »nicht widersprüchlich« sei. Für das Land nimmt er in Anspruch, zu Recht einen Lastenausgleich zu verlangen, wenn es für eine einstige Bundesstraße zuständig werden soll: »Bei Abstufung nach einer Einzelfallprüfung wird genau ermittelt und anschließend fixiert, welche Leistungen der abgebende Straßenbaulastträger dem übernehmenden Straßenbaulastträger schuldet.«

Der Verkehrsminister nannte es »nicht zielführend«, wenn der Bund versuchen sollte, seine Finanzprobleme bei der Verkehrsinfrastruktur auf dem Rücken der Länder zu lösen. Dabei tadelte er, dass der Bund »einen Teil seiner Bundesstraßen ohne Finanzausgleich den Ländern übertragen will«. Im Vorfeld wurde bekannt, dass Berlin die Verantwortung für rund 20 000 Kilometern Straße auf diese Weise loszuwerden bestrebt ist.

Diese Verkehrswege müssten danach von den Ländern nach Landesrecht übernommen werden. Eine generelle Abstufung lehnt Dellmann jedoch ohnehin ab. Aus seiner Sicht müsse »immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine Abstufung gerechtfertigt ist«. Neben der Angabe von Kriterien für einen solchen Schritt müsse der Bund Ausgleichsleistungen zahlen, »um eine dauerhafte Erhaltung der abzustufenden Landesstraßen sicherzustellen«.

Ob eine Straße eine Landes-, Kreis-, Kommunal- oder sonstige öffentliche Straße ist, wird von ihrer »Verkehrsbedeutung« entschieden. Von dieser Einstufung hängt ab, wer für ihren Erhalt zahlt. Der weitaus größte Teil der Straßen in Brandenburg sind heute schon Kreis- und kommunale Straßen.

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