Das schlechte Gewissen der Bundesrepublik
Eine gerechte Vermögensverteilung bleibt ein seit Jahrzehnten uneingelöstes Versprechen
Seit Ende August liegt dem Bundestag ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf vor, in dem es um erweiterte Möglichkeiten geht, Mitarbeiter am Unternehmenskapital zu beteiligen. Den Arbeitnehmern stehe »ein fairer Anteil am Erfolg der Unternehmen zu, für die sie ihre Arbeitskraft einsetzen«, heißt es in dem Entwurfstext. Um eine gerechte Verteilung von Vermögen und Eigentum dreht sich die politische Debatte in der Bundesrepublik seit rund 60 Jahren – eine Auseinandersetzung, in der viele Forderungen und Ankündigungen wenigen praktischen Konsequenzen gegenüberstehen.
Ist die Idee gleichsam das schlechte Gewissen der Bundesrepublik, das ihr keine Ruhe lässt? Das wäre nicht verwunderlich. Da das Grundgesetz zur Wirtschaftsordnung keine konkreten Festlegungen trifft, wird hier die Idee zwar nur indirekt angesprochen (Art. 14, Abs. 2 und Art. 20, Abs. 1). Sie ist aber konstitutiv für das ursprüngliche Konzept der Sozialen Marktwirtschaft.
Dass nach diesem Konzept das Verteilungsproblem nicht kurzerhand durch Verstaatlichung des Produktivvermögens gelöst werden kann, ist klar. Das Konzept geht &nd...
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