EU enttäuscht Gegner der Vorratsdaten

Richtlinie zur Speicherpflicht soll bleiben

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Der Generalanwalt der EU hält die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für formal korrekt beschlossen. Die Klage Irlands vor dem Europäischen Gerichtshof droht zu Scheitern.

Wenige Tage nach ihrer Freude über die Großdemonstration gegen Überwachung in Berlin müssen die Gegner der Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene einen Misserfolg hinnehmen. Denn der EU-Generalanwalt Yves Bot empfahl dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Dienstag, eine Klage Irlands gegen die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuweisen. Sie sei formal korrekt beschlossen worden.

Wann der EuGH sein Urteil fällt, steht noch nicht fest. In jedem Fall wird der Spruch Auswirkungen auf Deutschland haben. Das Bundesverfassungsgericht will die Entscheidung in Luxemburg abwarten, ehe es überprüft, ob die Speicherung aller Telekommunikationsdaten für sechs Monate mit den Grundrechten vereinbar ist. Seit Januar ist das Gesetz hierzulande in Kraft. Über 34 000 Bürger haben dagegen Beschwerde eingelegt. Karlsruhe hat den Zugriff auf die Daten im März in einem Eilentscheid vorläufig beschränkt.

In der irischen Klage gin...


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