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Chef tätlich angegriffen
Schadenersatz
Ein tätlicher Angriff auf den Arbeitgeber rechtfertigt die fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil. Daneben stehen dem Arbeitgeber in diesen Fällen nach dem Richterspruch zivilrechtliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu . Das Gericht wertete mit seinem Urteil die fristlose Kündigung eines Ar...
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