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Kein Wohngeld?

Pflege

Eine 90 Jahre alte Frau muss ihre Tochter nicht verklagen, um ein Geschenk zurückzufordern und so die Kosten für ein Pflegeheim aufbringen zu können. Das hatte der Kreis Borken (Nordrhein-Westfalen) verlangt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied jedoch, dies sei unzumutbar, wenn die Gefahr bestehe, dass sich Mutter und Tochter durch die gerichtliche Auseinandersetzung entzweien und d...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/138375.kein-wohngeld.html

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