Sicherungsverwahrung

44-jähriger Sexualstraftäter bleibt in Freiheit

Peter Kirschey aus Berliner Gerichtssälen.
Peter Kirschey aus Berliner Gerichtssälen.

Das Gericht hatte eine schwere Entscheidung zu treffen: Gehen von dem 44-jährigen Peter P. zukünftig Gefahren für die Allgemeinheit aus, sodass er nach jetzt erfolgter Verbüßung seiner Freiheitsstrafe nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden muss? Die Staatsanwaltschaft sieht in ihm einen gefährlichen Wiederholungstäter, der durch seine Veranlagung wieder rückfällig werden wird.

Seit wenigen Tagen ist der Mann auf freiem Fuß. Am 30. September 1996 hatte er seine damalige Partnerin mit drei Messerstichen getötet. An jenem Tag war er auf der Baustelle entlassen worden, hatte sich sinnlos betrunken und war dann mit der Partnerin in heftigen Streit geraten. Wegen seines Hangs zum Alkohol herrschte in der Wohnung in der Frankfurter Allee striktes Alkoholverbot, P. hatte damit eine gemeinsame Abmachung verletzt. Die Situation geriet außer Kontrolle und P. stach zu. Anschließend alarmierte er die F...


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