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Streit um Renovierung nach dem Auszug

Ersatzanspruch des Vermieters

Vermieter müssen Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen (wirksam vereinbarter Renovierung) nach dem Auszug des Mieters innerhalb von sechs Monaten geltend machen. Danach sind die Ansprüche verjährt. Die Frist dafür beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter seinen Besitz aufgibt und die Räume dem Vermieter zur ungestörten Überprüfung überlässt. In einem Streitfall vor dem Oberlandesg...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/138767.streit-um-renovierung-nach-dem-auszug.html

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