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Enteignung ohne Entschädigung

Ostdeutsche Garageneigentümer fordern besseren gesetzlichen Schutz

Für viele Ostdeutsche bleibt es fast 20 Jahre nach der politischen Wende ein Problem: Die auf gepachtetem Grund von ihnen zu DDR-Zeiten gebauten Garagen können ohne Entschädigung ins Eigentum des Grundstückseigentümers fallen, wenn der Pachtvertrag gekündigt wird.

Von entschädigungsloser Enteignung sind in Thüringen Garagen-eigentümer zunehmend betroffen. Nach der Novelle des Schuldrechtsanpassungsgesetzes wurde die Investitionsschutzfrist für vertraglich genutzte Garagenstandplätze zum 31. Dezember 2006 beendet. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 hatte die Garagen auf fremdem Grund als wenig schutzbedürftig eingestuft. Bis Ende 2006 erfolgte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/139105.enteignung-ohne-entschaedigung.html

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