Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Verjährungsfrist für Baumängel
Hausbau
Ein Bauunternehmer rüstete 1999 ein Bürogebäude mit einem Wärmedämmverbundsystem aus. Die Arbeit wurde vom Auftraggeber abgenommen. Doch Jahre später (2002, 2003 und 2004) reklamierte er schriftlich Mängel. Lange Zeit reagierte der Bauunternehmer überhaupt nicht. Schließlich schrieb er im November 2004 dem Bauherrn, dass er jeden Schadenersatz verweigere. Der Auftraggeber verklagte den Bauunterneh...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/139163.verjaehrungsfrist-fuer-baumaengel.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.