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Verjährungsfrist für Baumängel

Hausbau

Ein Bauunternehmer rüstete 1999 ein Bürogebäude mit einem Wärmedämmverbundsystem aus. Die Arbeit wurde vom Auftraggeber abgenommen. Doch Jahre später (2002, 2003 und 2004) reklamierte er schriftlich Mängel. Lange Zeit reagierte der Bauunternehmer überhaupt nicht. Schließlich schrieb er im November 2004 dem Bauherrn, dass er jeden Schadenersatz verweigere. Der Auftraggeber verklagte den Bauunterneh...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/139163.verjaehrungsfrist-fuer-baumaengel.html

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