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Betriebskostenposition 15
TV-Kabelanschluss
Nachdem ich in die neu gemietete Wohnung einzog, bemerkte ich eine Anschlussdose für den Fernsehempfang über Kabel. Jetzt hörte ich, dass ich dafür Betriebskosten zahlen muss, gehört das nicht zur Grundmiete? Hans-Joachim F., Berlin Zu der im Mietvertrag vereinbarten Grundmiete gehört in der Regel immer auch der Verweis auf die Übernahme von Betriebskosten (Nebenkosten) durch den Mieter. Ein Besta...
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