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Auch die siebente Klage scheitert

Sächsischer Linksabgeordneter Külow darf trotz IM-Tätigkeit sein Mandat behalten

Der Leipziger Linkspolitiker Volker Külow bleibt trotz einer IM-Tätigkeit Abgeordneter im sächsischen Landtag. Das Verfassungsgericht wies eine Klage auf Mandatsentzug zurück.

Die Abgeordneten wussten nicht, worüber sie abstimmen – so lautet im Kern der Grund, warum Sachsens Verfassungsgericht die vor genau einem Jahr im Landtag beschlossene Abgeordnetenklage gegen den Linksabgeordneten Volker Külow zurückgewiesen hat. Der Leipziger sollte sein Mandat aberkannt bekommen, weil er ab 1988 als IM »Ostap« für das MfS gearbeitet hatte. Einem einzigartigen Paragrafen de...

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