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Neue Festlegungen für private Bauherren und Handwerker

Forderungssicherungsgesetz

Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) dient der Sicherung von Ansprüchen der Handwerker und Werkunternehmer und von deren finanziellen Forderungen. Private Bauherren müssen die Neuregelungen kennen, denn sie sind direkt betroffen, betont der Bauherren-Schutzbund (BSB).

Vertragslandschaft ändert sich Nachdem mit dem BGH-Urteil vom 24. Juli 2008 die Privilegierung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) für Verbraucherverträge am Bau weggefallen ist, verändert sich die Vertragslandschaft. Private Bauherren, die ein Haus neu-, um- oder ausbauen, müssen sich darauf einstellen, dass das Forderungssicherungsgesetz für sie Änder...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/141717.neue-festlegungen-fuer-private-bauherren-und-handwerker.html

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