Neue Version des Gesetzes zur Schülerdatei

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(ND-Funke). Nach Erörterung im Bildungs- und im Datenschutzausschuss haben die Fraktionen von Linkspartei und SPD nach Kritik aus der Linken ihren umstrittenen Entwurf für ein Gesetz der automatisierten Schülerdatei in einigen Punkten korrigiert. Im Kern wurden die Daten entpersonalisiert, Justiz und Polizei bekommen keinen Zugriff auf den Speicher.

Beispielsweise werden sensible Daten wie außerschulische Förderung, nichtdeutsche Herkunftssprache, Befreiung von Zahlungen für Lernmittel und sonderpädagogischer Förderungsbedarf lediglich und allein in der einzelnen Schule erfasst. Eine Weitergabe erfolgt nur in nichtpersonalisierter Form, und allein so dürfen sie verwendet werden. Daten zur Befreiung von Zuzahlungen für Lernmittel müssen ein Jahr nach Wegfall der Befreiung gelöscht werden.

Hinzugefügt wurde ein Passus, nach dem über die gesammelten Daten ein Evaluationsbericht erstellt werden muss. Er soll über Art und Umfang sowie die Erforderlichkeit der Datenerhebungen informieren, wie im Abgeordnetenhaus zu erfahren war. Erstmals soll eine solche Analyse zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, sodann alljährlich vorgenommen werden.

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