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Kündigungsschreiben einfach übersehen
Urteil
Eine Kündigung gilt auch dann als zugegangen, wenn der betroffene Mitarbeiter das Schreiben übersehen hat. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Daher beginnt mit dem Zugang auch die Frist für eine Kündigungsschutzklage. Nach deren Ablauf kann nicht mehr mit Erfolg geklagt werden. (Az.: 2 Sa 357/07) Das Gericht hob eine Entscheidung des Arbeitsgerichts T...
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