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Befristeter Arbeitsvertrag trotz Betriebsratstätigkeit?
Urteil
Auch bei Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers im Betriebsrat ist ein befristetes Arbeitsverhältnis zulässig. So ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Der Arbeitgeber ist daher auch nicht verpflichtet, allein wegen der Betriebsratstätigkeit einen befristeten Arbeitsvertrag zu verlängern. (Az: 9 Sa 145/08) Das Gericht wies die Klage einer Krankenschwester ab, die eine Ve...
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