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Knieoperation: 4000 Euro Schmerzensgeld für falschen Draht

Urteil

Ein Patient, der nach einer Knieoperation einen Draht in seinem Rücken entdeckt hat, bekommt 4000 Euro Schmerzensgeld. Das urteilte das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken, wie kürzlich bekannt wurde. (Az.: 5 U 3/07) Der sogenannte Kirschnerdraht dient normalerweise als chirurgisches Hilfsmittel, mit dem beispielsweise Knochenfragmente stabilisiert werden. Das Landgericht Kaiserslautern ha...

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