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Gesundheitspolitik: Was bringt die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung?

Sozialversicherung

u Das Jahr 2009 hat auch eine Reihe von Veränderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung gebracht. So müssen Arbeitgeber ab diesem Jahr für jeden einzelnen Angestellten Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung melden. Bisher genügte eine Entgeltmeldung für das gesamte Unternehmen. Beiträge für das Insolvenzgeld sind ab jetzt an die Einzugstellen der Krankenkassen zu zahlen. In der gewerblichen Wirtschaft werden zudem die Altlasten der Berufsgenossenschaften neu verteilt. Je nach Branche müssen sich Arbeitgeber auf eine Ent- oder Belastung einstellen. Parteien können ihre ehrenamtlich tätigen Vorstände gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten im Ehrenamt versichern.

Hintergrund der Veränderungen ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG), das der Bundestag im vergangenen Sommer verabschiedet hat. Das UVMG enthält unter anderem folgende Regelungen: Meldeverfahren: Bisher meldet der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einmal im Jahr die Gesamtzahl der Beschäftigen, der geleisteten Arbeitsstunden, die Lohnsu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/142105.gesundheitspolitik-was-bringt-die-reform-der-gesetzlichen-unfallversicherung.html

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