Flucht vor der Mitbestimmung

Zahlreiche deutsche Firmen wechselten jüngst die Rechtsform

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Seit dem Jahr 2004 können deutsche Unternehmen problemlos die Rechtsform wechseln. Die sogenannte Societas Europaea (SE) ermöglicht es den Firmen, die betriebliche Mitbestimmung zu umgehen.

So manch ein Konsument dürfte bereits über das Kürzel SE gestolpert sein: BASF oder Conrad Electronic – hinter zahlreichen deutschen Firmenlogos findet sich mittlerweile diese Buchstabenkombination. SE steht für Societas Europaea. Ziel der SE-Einführung war es, eine in ganz Europa gültige Gesellschaftsform für Unternehmen zu schaffen. So sollte es den Konzernen möglich sein, ihren Firmensitz problemlos zu wechseln. Auch Fusionen zwischen Unternehmen aus verschieden Ländern sollten vereinfacht werden. Bisher erschwerten verschiedene Rechtsformen – etwa zwischen einer deutschen Aktiengesellschaft und einer britischen Public Limited Company (PLC) – Zusammenschlüsse und Übernahmen.

In Deutschland wurde die neue Rechtsform im Dezember 2004 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführt. Justizministerin Zypries (SPD) meinte, die SE stärke die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Dass die Sozialdemok...


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