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Urlaubsanspruch erlischt nicht

Ein Arbeitnehmer verliert durch eine längere Krankheit nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem Urteil klar. Das Gericht wandte sich damit gegen die deutsche Rechts-praxis, nach der Urlaubsansprüche in der Regel nur bis zum 31. März ins nächste Jahr mitgenommen werden können. Ist der Betreffende dann immer no...

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