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Internetauktion: Ist ein Angebot mehrdeutig, kommt kein Vertrag zustande

Auf der Suche nach Schnäppchen stieß H. bei einer Internet-Auktion auf ein gebrauchtes Fahrzeug zum Sofortkaufpreis von 43 000 Euro. H. bot 100 Euro. Anbieterin F. gelang es nicht, das Auto zu versteigern. Deshalb unterbreitete sie 13 Interessenten, die Gebote abgegeben hatten, per E-Mail ein so genanntes »Angebot an unterlegene Bieter«. In ihrem Textfenster fügte sie hinzu »Der Mindestpreis beträ...

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