Steuererklärung: Von der Pendlerpauschale bis zum Schulgeld der Kinder

Bei der Steuererklärung für 2008 müssen Steuerzahler nur wenige gesetzliche Neuregelungen beachten. Am bedeutendsten dürfte für viele Arbeitnehmer die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer sein. Doch auch andere Neuerungen können dafür sorgen, dass dem Steuerzahler am Ende etwas mehr Geld übrig bleibt.

PENDLERPAUSCHALE:

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember ist für Berufspendler wieder alles beim alten. Die Pendlerpauschale gilt für Fahrten zum Arbeitsplatz ab dem ersten Kilometer. In der Steuererklärung darf jedoch nur die einfache Wegstrecke zum Arbeitsplatz angegeben werden, so der Bund der Steuerzahler.

UMZUGSKOSTEN:

Berufsbedingte Umzüge wie etwa wegen des Wechsels an einen neuen Arbeitsplatz können gegenüber dem Finanzamt wie gehabt geltend gemacht werden. Wer sämtliche Belege für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Umzug gesammelt hat, kann sie bei der Finan...


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