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Bundessozialgericht: Kürzung der Regelleistung für Kinder verstößt gegen Grundgesetz

Hartz IV

Die Kürzung der Hartz-IV-Gelder für Kinder auf 60 Prozent der Regelleistung verstößt laut Bundessozialgericht gegen das Grundgesetz. Die Kinder würden sowohl gegenüber ihren Eltern als auch gegenüber den Kindern von Sozialhilfeempfängern benachteiligt, heißt es in dem Beschluss. Die Beschränkung auf einen Satz von derzeit 211 Euro verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, sei dabei vom Gesetzgeber ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/143665.bundessozialgericht-kuerzung-der-regelleistung-fuer-kinder-verstoesst-gegen-grundgesetz.html

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