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Kein Pflichtexemplar bei Druckwerken in geringer Auflage
Urteil
Wenn ein Buch in einer Stückzahl von weniger als zehn Exemplaren erscheint, muss der Verleger kein Pflichtexemplar an eine öffentliche Bibliothek abgeben. Erst von einer Auflage von zehn Druckwerken an werde von »einem wissenschaftlichen und öffentlichen Interesse« ausgegangen, das Buch zu sammeln und zu erhalten, hieß es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier. Im vorliegenden Fall wurde di...
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