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Ungläubiger darf nicht Theologen ausbilden

Professor Gerd Lüdemann verliert endgültig Rechtsstreit um seine Versetzung

Der evangelische Theologie-Professor Gerd Lüdemann aus Göttingen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seinen Abzug aus der Ausbildung des theologischen Nachwuchses gescheitert.

Weil er sich vom christlichen Glauben lossagte, habe er seinen Lehrstuhl für das Fach Neues Testament zu Recht verloren, entschied das Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvR 462/06). Die Versetzung aus der theologischen Fakultät in Göttingen in das konfessionslose und nicht prüfungsrelevante Fach Geschichte und Literatur des frühen Christentums befanden die Verfassungsrichter für rechtens.Der heute 6...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/144165.unglaeubiger-darf-nicht-theologen-ausbilden.html

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