»Leitplanken« für den Vertrag von Lissabon
LINKE-Politiker setzt auf Korrekturen des Verfassungsgerichts an Festlegungen des EU-Abkommens
ND: Vor dem Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche die Anhörung zu Klagen gegen den Lissabonner EU-Vertrag stattgefunden. Verfassungsrechtliche Bedenken hat unter anderem die Bundestagsfraktion der LINKEN vorgebracht. Was wird konkret kritisiert?
Dehm: Der Lissabon-Vertrag ist das verstärkte Aufrüstungsgebot der EU, er forciert Privatisierung und Sozialstaatsabbau in Europa – und das gegen jede Vernunft in der aktuellen Finanzkrise. Und der Vertrag ist nicht geeignet, Defizite der demokratischen, parlamentarischen Kontrolle über gravierenden EU-Kompetenzzuwachs zu beseitigen. Konservative Staatsrechtler, wie der frühere Bundespräsident Roman Herzog, sprechen der BRD sogar ab, »noch eine parlamentarische Demokratie« zu sein.
Der Kurs auf Neoliberalismus und Militarisierung existiert in der EU aber auch ohne »Lissabon«.
Die Angriffe des europäischen Gerichtshofs auf das VW-Gesetz – also die Landesanteile und di...
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