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Bei Hartz IV keine Prämie fürs alte Auto

Cottbus (ND). Arbeitslosengeld-II-Empfänger können nicht von der staatlichen Abwrackprämie für Altautos profitieren. Der Betrag von 2500 Euro wird den Hartz-IV-Betroffenen auf ihre Grundsicherung angerechnet. Das geht aus einer Stellungnahme der Bundesregierung zu einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die in Cottbus erscheinende »Lausitzer Rundschau« berichtet. Demnach...

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