Im Beamtengesetz wird nicht vergeben

Sachsen grenzt DDR-Funktionsträger aus

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Obwohl Sachsens CDU »kollektive Vergebung« für reuige DDR-Bürger verlangt, hält die Koalition an einer pauschalen Ausgrenzung im Beamtengesetz fest. Dort gelten strengere Regeln als für den Ministerpräsidenten.

Wer in der DDR ein einigermaßen exponiertes Amt innehatte, kann in Sachsen nicht Beamter werden. Ob SED-Kreisleitungsmitglied, politischer Funktionsträger in den Kampfgruppen oder Absolvent einer zentralen Parteischule – bei allen wird »vermutet, dass sie die für die Berufung in das Beamtenverhältnis erforderliche Eignung nicht besitzen«, so Paragraf 6 des Beamtengesetzes. Wer dennoch Beamter werden will, muss die gesetzliche Vermutung widerlegen.

Der Passus verträgt sich nach Ansicht der LINKEN schlecht mit der kürzlich geäußerten Meinung von CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer, 20 Jahre nach Ende der DDR sei »kollektive Vergebung« für damals begangene ...


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